Ergotherapie in der Praxis

Die ergotherapeutische Behandlung arbeitet aktiv darauf hin, Patient:innen mit Einschränkungen, z.B. nach oder während einer Krankheit, eine größtmögliche Selbstständigkeit zu bieten, um das alltägliche Leben eigenständig optimiert zu bewältigen. Dazu gehören die körperliche Beweglichkeit und Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, kognitive Fähigkeiten wie Orientierung und Erinnerung sowie zwischenmenschliche Kompetenzen.

Ich als Ergotherapeutin arbeite gemeinsam mit meinen Patient:innen an individuellen Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten wiedererlangen, erhalten oder verbessern können. Dabei sehe ich jeden Menschen als Individuum und berücksichtige sein Alter, seine emotionalen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie sein spezielles Umfeld.

Gemeinsam gehen wir die ergotherapeutische Behandlung an.

Folgende Maßnahmen der Ergotherapie können verordnet werden:

Psychisch funktionelle Behandlung

Gezielte Therapie bei Einschränkungen psychosozialer, emotionaler und psychomotorischer Funktionen, Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.

(Einheiten je 60 Minuten*)

Neuro-psychologische Behandlung (Hirnleistungstraining)

Therapie zur besseren Konzentration, Schulung der Gedächtnisfunktionen und Verbesserung der Hirnleistung.

(Einheiten je 30 Minuten*)

Sensomotorisch perzeptive Behandlung

Therapie der sensomotorischen oder perzeptiven Funktionen z. B. bei Wahrnehmungs- oder Gleichgewichtsstörungen, Schwierigkeiten in der Grob- oder Feinmotorik, Empfindlichkeiten bei Berührungen oder Temperaturunterschieden.

(Einheiten je 45 Minuten*)

Motorisch funktionelle Behandlung

Therapie zur Mobilisierung von Gelenken und Muskeln, Koordination der Bewegungsabläufe, Verbesserung der Grob- und Feinmotorik.

(Einheiten je 30 Minuten*)

* Zeiten zur Organisation und Dokumentation sind in diesem Zeitrahmen inkludiert.

Der Weg zur ergotherapeutischen Behandlung

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in anderen Einrichtungen stattfinden oder - wie in meiner Praxis - ambulant erfolgen.

Kosten und Kostenübernahme

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellen behandelnde Ärzt:innnen, Fachärzt:innen oder Psychotherapeut:innen aus. Die Verordnung enthält die Diagnose sowie die ergotherapeutische Maßnahme, die zielführend eingesetzt werden soll. Pro Verordnung (Rezept) müssen gesetzlich versicherte Patient:innen 10% selber zahlen. Eine ergotherapeutische Behandlung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, findet je nach Situation und Krankheitsbild mehrmals in regelmäßigen Abständen statt und kann bei Bedarf auch erneut verlängernd verschrieben werden. Von einer Zuzahlung ausgenommen sind Patient:innen mit einem Befreiungsausweis und Menschen unter 18 Jahren.

Auch als Privatpatient:in oder Selbstzahler:in können Sie meine Angebote in Anspruch nehmen, die ich nach der Gebührenverordnung für Therapeuten abrechne. Abweichungen können je nach Therapie entstehen. Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren haben, kontaktieren Sie mich gerne. Terminabsprachen bitte nur telefonisch.

Ergo Koenen
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47829 Krefeld

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